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Arbeitszeitaufzeichnungen
Alle Unternehmen, die Personen beschäftigen, haben Arbeitsaufzeichnungen zu führen.Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften verantwortlich.
Übertretungen der Bestimmungen betreffend der Arbeitszeitaufzeichnungen sind strafbar.
Arbeitsaufzeichnung durch den Arbeitnehmer
Sollen die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die Arbeitszeitaufzeichnungen selbst führen, bleibt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen und für die Aufzeichnungen verantwortlich.Quelle Unternehmensservice Portal
Der Aushang der Dienstplanung
muss an geeigneter, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leicht zugänglicher Stelle ausgehängt werden und den Beginn und das Ende der Normalarbeitszeit, die Zahl und die Dauer der Ruhepausen (oder die generellen Ruhepausen) sowie Beginn und Ende der wöchentlichen Ruhezeit enthalten.Quelle Arbeitsinspektion